KI-Kompetenznachweis nach Artikel 4 EU KI-Verordnung
Der KI-Kompetenznachweis dokumentiert, dass Mitarbeitende die nach Artikel 4 der EU KI-Verordnung erforderliche KI-Kompetenz besitzen. Er enthält Name, Unternehmen, Schulungsstufe, Datum, Ergebnis und eine eindeutige Kennung zur Verifizierung. Der Nachweis ist zur Vorlage bei Innenrevision, externen Auditoren und Aufsichtsbehörden geeignet. Alle Zertifikate sind zentral abrufbar und exportierbar.
Der Nachweis entsteht als Nebenprodukt der Schulung, nicht als separater Verwaltungsvorgang: revisionssicher, verifizierbar und jederzeit exportierbar.
Warum ein formaler Nachweis erforderlich ist
Die EU KI-Verordnung schreibt kein bestimmtes Schulungsformat vor. Sie verlangt aber, dass Unternehmen die getroffenen Maßnahmen belegen können. Bei einer Prüfung ist die Frage nicht, ob geschult wurde, sondern ob es nachweisbar ist. Die Grundlage schafft eine dokumentierte KI-Compliance Schulung.
| Nachweisform | Prüfungstauglich | Bewertung |
|---|---|---|
| Mündliche Unterweisung | nein | nicht belegbar |
| Rundmail an die Belegschaft | nein | keine Teilnahmedokumentation |
| Interne Präsentation mit Teilnehmerliste | eingeschränkt | belegt Teilnahme, nicht Kompetenz |
| Externes Zertifikat mit eindeutiger Kennung | ja | vollständiger Nachweis |
| Zertifikat mit zentraler Verwaltung | ja | zusätzlich Übersicht und Export |
Inhalt des Nachweises
Jedes Zertifikat dokumentiert vollständigen Namen, Unternehmen und gegebenenfalls Abteilung, Schulungsstufe, Datum des erfolgreichen Abschlusses, Testergebnis, eindeutige Kennung zur Verifizierung sowie eine Übersicht der absolvierten Inhalte.
Zentrale Verwaltung aller Nachweise
Eine Übersicht zeigt jederzeit den Stand für das gesamte Unternehmen: wer abgeschlossen hat, wessen Zertifikat zur Auffrischung ansteht, welche neu eingestellten Mitarbeitenden noch Zugang benötigen und welche Abteilungen vollständig qualifiziert sind. Berichte lassen sich exportieren, für die Innenrevision, für externe Auditoren oder für Behördenanfragen.
Bei welchen Prüfungen der Nachweis relevant wird
Interne Revision und Compliance-Audits. Externe Wirtschaftsprüfung. Zertifizierungsaudits nach ISO 27001 und ISO 42001. Aufsichtsprüfungen bei Finanzdienstleistern. BSI-Audits bei kritischer Infrastruktur. Datenschutzprüfungen durch die Aufsichtsbehörden. Und als Bestandteil der technischen Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang IV der KI-Verordnung. Die regulatorische Einordnung übernimmt die KI-Compliance Beratung.
Ablauf
Lizenzen buchen, Teilnehmende einladen, Schulung absolvieren, Zertifikat wird automatisch erstellt, zentrale Ablage und Export. Der Nachweis entsteht als Nebenprodukt der Schulung, nicht als separater Verwaltungsvorgang.
Vorteile
- Revisionssicheres Zertifikat mit eindeutiger Kennung
- Zentrale Verwaltung aller Nachweise
- Export für Audits, Revision und Behörden
Häufig gestellte Fragen
Ist der Nachweis bei Behörden anerkannt?
Die EU KI-Verordnung sieht kein amtlich anerkanntes Zertifikat vor. Sie verlangt dokumentierte Maßnahmen. Unser Zertifikat erfüllt diese Anforderung durch Teilnehmerdokumentation, Inhaltsübersicht, Ergebnisnachweis und eindeutige Kennung.
Kann das Zertifikat verifiziert werden?
Ja. Jedes Zertifikat trägt eine eindeutige Kennung, über die die Echtheit geprüft werden kann.
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Eine gesetzliche Befristung besteht nicht. Empfohlen wird eine jährliche Auffrischung sowie eine Wiederholung bei wesentlichen Änderungen an den eingesetzten KI-Systemen.
Was kostet der Nachweis?
Er ist im Schulungspaket enthalten. Es fällt keine gesonderte Gebühr für das Zertifikat an.
Können bestehende Schulungsnachweise übernommen werden?
Für größere Kontingente ist eine Übernahme vorhandener Nachweise in die zentrale Übersicht möglich. Sprechen Sie uns an.
Wie werden neue Mitarbeitende erfasst?
Sie können in den Onboarding-Prozess eingebunden werden und erhalten automatisch Zugang. Die Übersicht zeigt offene Schulungen je Abteilung.