Allgemeine Vertragsbedingungen des Agenturvertrages
- Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Agentur gemäß dem Agenturvertrag mit ihrem
Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen
nach der näheren Beschreibung durch den Agenturvertrag.
1.3. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften
wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen
und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng
vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
- Vertragsdurchführung
2.1. Basis der Agenturarbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das
Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur
verbindlichen Arbeitsunterlage.
2.2. Die Agentur übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder
Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind
für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht
innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen widersprochen wird.
- Vergütung
3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind 14 Tage
nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht der Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und
dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht,
wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3. Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und
Vervielfältigungskosten.
3.4. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
- Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im
Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im
Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach
deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die
Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. - Nutzungshonorar
Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende
geistig-kreative Gesamtleistung: Wenn der Kunde Agenturarbeiten au
?erhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
- außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche
Ausdehnung)und/oder - nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder
- in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche
Ausdehnung) und/oder - Einsatz in anderen Werbeträgern,
berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von
längstens drei Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50%, für das 2.
Jahr 25% und für das 3. Jahr 15% der ursprünglichen vertraglichen
Vergütung.
- Rechtsschutz, Haftung
6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit der Agentur wird
von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen
Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die
Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
6.2. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine
wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person
oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die
Kosten.
6.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Höhe nach ist die
Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser
Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung
der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn die Agentur haftet
wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter. Die
Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der
positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die
Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des
Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
- Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag
genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine
unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei
Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat
schriftlich zu erfolgen.
- Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist
nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche
zulässig.
- Sonstige Bestimmungen
9.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
9.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist
Frankfurt am Main.